Wählen Sie die richtige Hallengrösse entsprechend Ihrem Bedarf

In Zeiten von Wachstum und rascher Unternehmensentwicklung suchen Firmen nach Möglichkeiten, ihre Räumlichkeiten zu erweitern. Unabhängig davon, ob es sich um die Erweiterung bestehender Gebäude oder den Bau eines völlig neuen Geschäftsobjekts handelt, ist es notwendig, alle Faktoren sorgfältig zu überdenken, um die richtige Grösse des benötigten Raums zu bestimmen. Die Firma Schwarzmann ist Spezialist für massgeschneiderte Geschäftslösungen mit Stahl-Fertigbaukonstruktionen. Bei Anfragen zu Stahlhallen sind die grundlegenden Masse unbedingt erforderlich, um ein entsprechendes Angebot zu erstellen.

Wie man die Hallengrösse für ein passendes Angebot bestimmt

Bei der Bestimmung der Hallengrösse sollte man über den Verwendungszweck, den benötigten Raum und dessen Beschaffenheit nachdenken. Soll die Halle für die Lagerung, Produktion oder eine Kombination verschiedener Tätigkeiten genutzt werden? Wie wird die Innenraumgestaltung aussehen, um allen Anforderungen gerecht zu werden? Neben den aktuellen Anforderungen müssen auch die langfristigen Pläne des Unternehmens berücksichtigt werden. Da es sich um eine grosse Investition handelt, kann die richtige Entscheidung von entscheidender Bedeutung für den zukünftigen Geschäftserfolg sein.

Am einfachsten lässt sich die Hallengrösse im Fall klassischer Lagerung in Form von Palettenstellplätzen berechnen. Jede Palette beansprucht eine genau definierte Fläche  basierend auf der geplanten Menge gleichzeitig gelagerter Waren bzw. Paletten, sowie den benötigten Transportwegen.

Beispiel zur Berechnung der erforderlichen Hallengrösse für die Lagerung

  • Gesamtmenge der gelagerten Ware:500 Tonnen
  • Tragfähigkeit eines Palettenplatzes:050 kg = 1,05 Tonnen
  • Lagerhöhe (Anzahl der Paletten übereinander): 4 Ebenen

1.Berechnung der benötigten Anzahl an Paletten

Anzahl der Paletten = 1.500 Tonnen / 1,05 t = 1.428,57
Aufgerundet:
Benötigte Anzahl der Paletten = 1.429

2. Berechnung der benötigten Anzahl an Palettenstellplätzen im Grundriss:

Palettenstellplätze im Grundriss = 1.429 / 4 = 357,25 ⇒ aufgerundet auf 358

3. Benötigte Fläche pro Palettenplatz:

Wir verwenden eine durchschnittliche Schätzung von 1,4 m² pro Palettenplatz im Grundriss (einschliesslich Fläche für Manipulation):
Benötigte Fläche = 358 × 1,4 = 501,2 m²

Grundlage:

Für die Lagerung von 1.500 Tonnen Waren auf Paletten mit einer Tragfähigkeit von 1.050 kg, bei Lagerung auf 4 Ebenen, benötigen Sie etwa 500 m² nutzbare Lagerfläche.

Reserve:

Aus Sicherheits-, Zugänglichkeits- und Flexibilitätsgründen sowie aufgrund der Differenz zwischen Netto- und Bruttofläche empfehlen wir eine Reserve von 30 %.
Es ist wichtig zu beachten, ob von der Netto- oder Bruttofläche der Halle die Rede ist. Die Nettofläche bezieht sich ausschliesslich auf die Fläche, die für Lagerung und Transportwege genutzt wird, ohne Wände, Stützen oder mögliche Nebenräume. Bei Stahlkonstruktionen beträgt dieser Unterschied – ohne Nebenräume – maximal 5,5 %.

Berechnung der Reserve:

501 m² × 1,3 = 651,3 m²

Empfohlene Hallengrösse: ca. 650 m²

Dies ermöglicht eine effiziente Lagerung, reibungslose Handhabung und etwas Reserve für Wachstum oder saisonale Schwankungen.

Grundlegende Angaben für die Angebotserstellung

Bei Anfragen denken Investoren meist an die Aussenmasse der Halle bzw. an die Bruttofläche, da diese direkt mit der Grundstücksgrösse zusammenhängt, auf dem die Halle errichtet werden soll.

Deshalb benötigen wir bei der Angebotsanfrage die Aussenmasse – also Breite und Länge in Metern.
Für die Bestimmung der Gebäudehöhe ist hingegen die gewünschte nutzbare Innenhöhe der Halle erforderlich.

Skizze mit markierten Hallenabmessungen

Skizze: Hallenmasse

Gute Praktiken für die Innenraumgestaltung

Die folgenden Empfehlungen dienen der optimalen Nutzung des Innenraums und berücksichtigen gleichzeitig sicherheitsrelevante und funktionale Anforderungen, die sich auch auf die benötigte Hallengrösse auswirken können.

1. Abstand zwischen Wand und Regalen

  • Mindestabstand: Es wird empfohlen, einen Abstand von mindestens 10–15 cm zwischen der Rückseite des Regals und der Wand einzuhalten.
  • Warum: Dies ermöglicht eine natürliche Belüftung, verhindert Feuchtigkeitsbildung, erleichtert die Reinigung und schützt sowohl die Wand als auch die gelagerten Waren vor Beschädigungen.

2. Gänge zwischen den Regalreihen

  • Für manuellen Zugang: Mindestens 90–120 cm, je nach Häufigkeit der Durchgänge und Breite der Transportwagen.
  • Für Gabelstapler (klassische Gegengewichtsstapler): Die Gänge sollten 3,0–3,5 Meter breit sein.
  • Für Schmalgangsysteme (VNA – Very Narrow Aisle): Möglich bereits ab 1,6–2,0 Meter, unter Verwendung geeigneter Ausrüstung (z. B. Dreiseitenstapler).

3. Sichere Durchgänge für Mitarbeiter

  • Mindestbreite des Durchgangs: 80 cm pro Person, empfohlen sind 100–120 cm, bei höherem Personenaufkommen.
  • Kennzeichnungen: Die Wege müssen deutlich mit bodenmarkierten Sicherheitslinien gekennzeichnet sein, gemäss den Sicherheitsvorschriften (z. B. gelb-schwarze Streifen).

 

Innenansicht eines Lagers zur Lagerung auf Palettenplätzen

Lager mit markierten Palettenplätzen und ausreichend breiten Transportwegen

Äussere Hindernisse und räumliche Einschränkungen

1. Abstände zu bestehenden Gebäuden und Grundstücksgrenzen

  • Gesetzlich vorgeschriebene Abstände (gelten in den meisten Gemeinden – lokale Raumordnungspläne/Flächenwidmungspläne [OPN] müssen geprüft werden!):
    • Grundstücksgrenze: In der Regel mindestens 4 m, wenn sich auf dieser Seite Öffnungen (Fenster, Türen) befinden.
    • Zu anderen Gebäuden: Mindestens 5–8 m, je nach Brandgefährdung.
  • Wenn keine Öffnungen vorhanden sind, kann der Abstand geringer sein – bis auf 2 m, jedoch vorbehaltlich der Zustimmung von Nachbarn und Gemeindeämtern.

2. Hindernisse (Hochspannungsleitungen, Kanalisation, Zufahrtsstrassen)

  • Hochspannungsleitungen: Sicherheitsabstände sind je nach Spannung einzuhalten (z. B. bei 110 kV – mindestens 7 m).
  • Kanalisation und Wasserläufe: Abstand von mindestens 3–5 m, teilweise mehr, wenn es sich um ein geschütztes Gebiet
  • Zufahrtsstrassen: Ausreichend Platz für das Wenden von LKWs (Wendeplatz und Rangierfläche berücksichtigen, empfohlen mindestens 12–15 m Durchmesser).

Zusätzliche Einschränkungen und Schlüsselfaktoren zur bestimmung der Hallengrösse

1.Brandschutz

  • Einhaltung der Anforderungen an Brandabschnitte, insbesondere bei Hallen mit einer Fläche über 000 m².
  • Einbau von Hydranten, Zufahrten für die Feuerwehr und geeigneten Feuerwehrzufahrten (mindestens 3,5 m breit).

2. Bodenbelastbarkeit

  • Je nach Gewicht des gelagerten Materials ist eine ausreichende Tragfähigkeit sicherzustellen:
    • Industriestandard: mindestens 5 t/m², bei schweren Regalen entsprechend mehr.

3. Hallenhöhe

  • Höhe bis zur Decke bzw. nutzbare Innenhöhe (siehe Skizze oben): entscheidend für vertikale Lagerung – mehr Höhe bedeutet bessere Nutzung der Bodenfläche.
  • Aber: Die Höhe muss mit der eingesetzten Technologie, dem Sprinklersystem und den Brandschutzanforderungen abgestimmt sein.

4. Natürliche und künstliche Beleuchtung

  • Ausreichende Beleuchtung der Arbeitsbereiche beachten (mindestens 300–500 lx), um Sicherheit und Produktivität zu gewährleisten.

5. Effizienz der Transportwege

  • Interne Wege sollten so kurz und logisch wie möglich gestaltet sein, um unnötige Materialbewegungen zu vermeiden.
  • Bei begrenztem Raum – und insbesondere bei eingeschränkter Hallengrösse – ist ein Einbahnverkehrssystem in Betracht zu ziehen.

Wenden Sie sich an die Fachleute von Hallen Schwarzmann

Das Unternehmen Schwarzmann plant und errichtet seit mehreren Jahrzehnten erfolgreich Hallen, die exakt auf die Anforderungen der Kunden zugeschnitten sind.
Mit über 2200 erfolgreich realisierten Projekten verfügen wir über umfangreiche Erfahrung und ein qualifiziertes Team, das Sie bei der Auswahl der geeigneten Hallengrösse unterstützt.

Wir sind spezialisiert auf mittelgrosse und grosse Hallen mit einer Mindestfläche von 300 m².

Kontaktieren Sie uns, um ein detailliertes Angebot zu erhalten oder eine fundierte Beratung zur optimalen Hallengrösse für Ihre Anforderungen.

 

FAQ – Häufig gestellte Fragen

  • Wie bestimme ich die optimale Hallengrösse für mein Unternehmen?

    Bei der Festlegung der Hallengrösse ist das Verständnis des Verwendungszwecks und der geplanten Innenraumaufteilung entscheidend. Wird die Halle für Lagerung, Produktion oder eine Kombination beider genutzt?
    Wesentlich ist auch die Berücksichtigung von Transportwegen, Sicherheitsdurchgängen, Servicestrecken sowie technischen und Nebenräumen.
    Vergessen Sie nicht, auch eine mögliche Erweiterung in Zukunft einzuplanen – die Halle sollte das Unternehmenswachstum unterstützen und nicht in wenigen Jahren zu klein werden.

  • Wie beeinflusst die Hallenhöhe die Raumausnutzung und die Baukosten?

    Die Höhe der Halle wirkt sich direkt auf die vertikale Nutzung des Raumes aus. Höhere Hallen ermöglichen mehrstöckige Lagerung oder die Installation von Brückenkranen, was zusätzlichen Raum schafft, ohne die Grundfläche zu vergrössern.
    Allerdings führt eine grössere Höhe auch zu höheren Kosten für Konstruktion, Heizung, Beleuchtung und ggf. zusätzlichen Brandschutzmassnahmen.
    Es ist empfehlenswert, ein Gleichgewicht zwischen der optimalen Nutzungshöhe (gemäss Ausstattung und Prozessen) und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu finden.

  • Welche Informationen benötige ich für ein unverbindliches Hallenangebot?

    Für ein schnelles und fundiertes Angebot benötigen wir folgende Angaben:

    • Aussenmasse der Halle (Breite × Länge × Höhe),
    • Verwendungszweck (Lager, Produktion, Kombination),
    • Geplanter Standort (zur Prüfung lokaler baurechtlicher Vorgaben),
    • Besondere Anforderungen (z. B. Brückenkran, höhere Bodenlast, Temperaturvorgaben, Büros innerhalb der Halle),
    • Information zum erwarteten Wachstum (ob eine spätere Erweiterung vorgesehen ist).

    Diese Informationen ermöglichen die Erstellung eines fachgerechten Angebots und helfen, Fehlplanungen bei der Dimensionierung der Halle zu vermeiden.